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Bauleitplanung

Lenkung der städtebaulichen Entwicklung

Aktuelle Bauleitplanverfahren der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung des Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537 „Greetsieler Grachten II“

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 06.10.2026 den Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537 „Greetsieler Grachten II“ gefasst. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung Amtsblatt 2. Änd. 0537

2. Änd BPlan 0537 Satzungsbeschluss_Homepage

2. Änd BPlan 0537 Begründung Satzungsbeschluss_Homepage

Bekanntmachung der Aufstellung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1306 „Alte Brauerei“

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1306 „Alte Brauerei“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss gilt hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 11.08.2026 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änd. 1306

Entwurf 2. Änd. u Erw. BPlan 1306

Entwurf 2. Änd. u Erw. BPlan 1306 Begründung

Bekanntmachung der Aufstellung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1217

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 15.12.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1217 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss gilt hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 11.08.2026 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änd. 1306

Entwurf 3. Änd. 1217 Plan

Entwurf 3. Änd. 1217 Begründung

Entwurf FPlanber. 3. Änd. 1217

Entwurf FPlanber. 3. Änd. 1217 Begründung

Bekanntmachungen anderer Behörden

Ortsübliche Bekanntmachung des LBEG gemäß § 3 Absatz 3 EinwirkungsBergV Einwirkungsbereich Kavernenspeicher Krummhörn

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 08.09.2026

Aktenzeichen L1.5/L67934-02_11/2026-0001

Einwirkungsbereich für den Kavernenspeicher Krummhörn

Die Uniper Energy Storage GmbH hat aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der beigefügten Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz für den Kavernenspeicher Krummhörn ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.

Öffentliche Bekanntmachung in vereinfachten Flurbereinigung EIlsum-Grimersum – Feststellungsbeschluss

In der vereinfachten Flurbereinigung Eilsum-Grimersum, Landkreis Aurich, werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der derzeit gültigen Fassung festgestellt. Sie gelten für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens als endgültig.

Die Wertermittlungsergebnisse wurden den Beteiligten in dem am 12.05.2026 und 13.05.2026 durchgeführten Anhörungstermin ordnungsgemäß bekannt gegeben. Die Unterlagen haben in dieser Zeit zur Einsicht und Erläuterung ausgelegen. Darüber hinaus waren die Wertermittlungsunterlagen in der Zeit vom
20.04.2026 – 13.05.2026 auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung einsehbar.

2026-08-17_Feststellungsbeschluss-VA_gesiegelt-neu

Entwurfsbeschluss zur Umgebungsgenehmigung und Projekt-UVP für die Realisierung eine Bio-LNG-Anlage in Delfzijl

Die Provinz Groningen beabsichtigt die Erteilung einer Umgebungsgenehmigung an BioLNG GSP. Die Genehmigung wurde für die Realisierung eine Bio-LNG-Anlage an Kloosterlaan 6 in Delfzijl beantragt. Für diesen Antrag wurde eine Projekt-UVP erstellt. In einem UVP-Bericht werden die Auswirkungen auf die Umwelt aufgezeigt, so dass diese bei der Entscheidungsfindung für den Plan/das Projekt umfassend berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen über den Entwurfsbeschluss und den UVP-Bericht
Den Entwurfsbeschluss und UVP-Bericht können Sie bis zum 7. Oktober 2026 digital einsehen. Brauchen Sie dabei Hilfe? Dann wenden Sie sich bitte an die Provinz Groningen unter der Telefonnummer +31 50 316 4911 oder mer@provinciegroningen.nl. Sie können auch einen Termin vereinbaren, um die Genehmigung und den UVP-Bericht im Gebäude der Provinzregierung, Sint Jansstraat 4 in Groningen, einzusehen.

Bekanntmachung BioLNG GSP

Entwurfsbeschluss BioLNG GSP Delfzijl

UVP_Bericht

UVP_Bericht_Zusammenfassung_deutsch

Öffentliche Bekannmachung des Entwurfs der Genehmigung für die Fa. Plastic Conversion Plant B.V. (PCP) in Farmsum (Delfzijl).

Die Fa. Plastic Conversion Plant B.V. (PCP), beabsichtigt die Inbetriebnahme einer Anlage zur Gewinnung von Rohstoffen (BTX) aus Kunststoffabfällen am Standort Schakelweg in Farmsum. Zuständige Behörde für die Genehmigung nach dem Gesetz über die allgemeinen Bestimmungen zum Umgebungsrecht (Wabo) ist der Provinzialausschuss (Gedeputeerde Staten) der Provinz Groningen.
Der Entwurf der Genehmigung liegt – zusammen mit den begründenden Unterlagen – vom 30.06.2026 bis zum 05.08.2026 während der üblichen Bürozeiten an den folgenden Orten zur Einsichtnahme aus:
• Provincie Groningen
• Gemeente Eemsdelta
• Stadt Emden, Verwaltungsgebäude 2, Ringstraße 38b, Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 212
• Gemeinde Krummhörn, Rathaus, Rathausstraße 2, Besprechungszimmer
• Stadt Borkum, Rathaus, Neue Straße 1, Ordnungsamt, Zimmer 6
Der Entwurf der Genehmigung und die begründenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Website derProvinz Groningen: www.officielebekendmakingen.nl/prb-2026-10976.html abrufbar.

20260706_AMTLICHE BEKANNTMACHUNG_Genehmigung_BIOBTX

Aktuelles aus der Bauleitplanung

Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ortsteil Greetsiel

Am 19.12.2024 hat der Rat der Gemeinde Krummhörn das Städtebaulichen Entwicklungskonzept Greetsiel beschlossen.

Die Präsentation können hier heruntergeladen werden:      Präsentation

 

Allgemein

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan.

Innenbereich

Gemäß dem Baugesetzbuch ist  innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Genaueres kann im Baugesetzbuch §34 nachgelesen werden. §34 Baugesetzbuch

Außenbereich

Der Außenbereich umfasst alle Flächen und Grundstücke, die außerhalb des Geltungsbereichs von qualifizierten Bebauungsplänen liegen.

Die Reglementierung von Bauvorhaben im Außenbereich erfolgt durch das Baugesetzbuch. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden, allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung. Diese können im Baugesetzbuch nach §35 nachgelesen werden. §35 Baugesetzbuch

Aktuelle Bauleitplanverfahren der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung des Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537 „Greetsieler Grachten II“

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 06.10.2026 den Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537 „Greetsieler Grachten II“ gefasst. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung Amtsblatt 2. Änd. 0537

2. Änd BPlan 0537 Satzungsbeschluss_Homepage

2. Änd BPlan 0537 Begründung Satzungsbeschluss_Homepage

Bekanntmachung der Aufstellung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1306 „Alte Brauerei“

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1306 „Alte Brauerei“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss gilt hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 11.08.2026 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änd. 1306

Entwurf 2. Änd. u Erw. BPlan 1306

Entwurf 2. Änd. u Erw. BPlan 1306 Begründung

Bekanntmachung der Aufstellung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1217

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 15.12.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1217 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss gilt hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 11.08.2026 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änd. 1306

Entwurf 3. Änd. 1217 Plan

Entwurf 3. Änd. 1217 Begründung

Entwurf FPlanber. 3. Änd. 1217

Entwurf FPlanber. 3. Änd. 1217 Begründung

Bekanntmachungen anderer Behörden

Ortsübliche Bekanntmachung des LBEG gemäß § 3 Absatz 3 EinwirkungsBergV Einwirkungsbereich Kavernenspeicher Krummhörn

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 08.09.2026

Aktenzeichen L1.5/L67934-02_11/2026-0001

Einwirkungsbereich für den Kavernenspeicher Krummhörn

Die Uniper Energy Storage GmbH hat aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der beigefügten Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz für den Kavernenspeicher Krummhörn ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.

Öffentliche Bekanntmachung in vereinfachten Flurbereinigung EIlsum-Grimersum – Feststellungsbeschluss

In der vereinfachten Flurbereinigung Eilsum-Grimersum, Landkreis Aurich, werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der derzeit gültigen Fassung festgestellt. Sie gelten für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens als endgültig.

Die Wertermittlungsergebnisse wurden den Beteiligten in dem am 12.05.2026 und 13.05.2026 durchgeführten Anhörungstermin ordnungsgemäß bekannt gegeben. Die Unterlagen haben in dieser Zeit zur Einsicht und Erläuterung ausgelegen. Darüber hinaus waren die Wertermittlungsunterlagen in der Zeit vom
20.04.2026 – 13.05.2026 auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung einsehbar.

2026-08-17_Feststellungsbeschluss-VA_gesiegelt-neu

Entwurfsbeschluss zur Umgebungsgenehmigung und Projekt-UVP für die Realisierung eine Bio-LNG-Anlage in Delfzijl

Die Provinz Groningen beabsichtigt die Erteilung einer Umgebungsgenehmigung an BioLNG GSP. Die Genehmigung wurde für die Realisierung eine Bio-LNG-Anlage an Kloosterlaan 6 in Delfzijl beantragt. Für diesen Antrag wurde eine Projekt-UVP erstellt. In einem UVP-Bericht werden die Auswirkungen auf die Umwelt aufgezeigt, so dass diese bei der Entscheidungsfindung für den Plan/das Projekt umfassend berücksichtigt werden können.
Weitere Informationen über den Entwurfsbeschluss und den UVP-Bericht
Den Entwurfsbeschluss und UVP-Bericht können Sie bis zum 7. Oktober 2026 digital einsehen. Brauchen Sie dabei Hilfe? Dann wenden Sie sich bitte an die Provinz Groningen unter der Telefonnummer +31 50 316 4911 oder mer@provinciegroningen.nl. Sie können auch einen Termin vereinbaren, um die Genehmigung und den UVP-Bericht im Gebäude der Provinzregierung, Sint Jansstraat 4 in Groningen, einzusehen.

Bekanntmachung BioLNG GSP

Entwurfsbeschluss BioLNG GSP Delfzijl

UVP_Bericht

UVP_Bericht_Zusammenfassung_deutsch

Öffentliche Bekannmachung des Entwurfs der Genehmigung für die Fa. Plastic Conversion Plant B.V. (PCP) in Farmsum (Delfzijl).

Die Fa. Plastic Conversion Plant B.V. (PCP), beabsichtigt die Inbetriebnahme einer Anlage zur Gewinnung von Rohstoffen (BTX) aus Kunststoffabfällen am Standort Schakelweg in Farmsum. Zuständige Behörde für die Genehmigung nach dem Gesetz über die allgemeinen Bestimmungen zum Umgebungsrecht (Wabo) ist der Provinzialausschuss (Gedeputeerde Staten) der Provinz Groningen.
Der Entwurf der Genehmigung liegt – zusammen mit den begründenden Unterlagen – vom 30.06.2026 bis zum 05.08.2026 während der üblichen Bürozeiten an den folgenden Orten zur Einsichtnahme aus:
• Provincie Groningen
• Gemeente Eemsdelta
• Stadt Emden, Verwaltungsgebäude 2, Ringstraße 38b, Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 212
• Gemeinde Krummhörn, Rathaus, Rathausstraße 2, Besprechungszimmer
• Stadt Borkum, Rathaus, Neue Straße 1, Ordnungsamt, Zimmer 6
Der Entwurf der Genehmigung und die begründenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Website derProvinz Groningen: www.officielebekendmakingen.nl/prb-2026-10976.html abrufbar.

20260706_AMTLICHE BEKANNTMACHUNG_Genehmigung_BIOBTX

Aktuelles aus der Bauleitplanung

Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ortsteil Greetsiel

Am 19.12.2024 hat der Rat der Gemeinde Krummhörn das Städtebaulichen Entwicklungskonzept Greetsiel beschlossen.

Die Präsentation können hier heruntergeladen werden:      Präsentation

 

Allgemein

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan.

Innenbereich

Gemäß dem Baugesetzbuch ist  innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Genaueres kann im Baugesetzbuch §34 nachgelesen werden. §34 Baugesetzbuch

Außenbereich

Der Außenbereich umfasst alle Flächen und Grundstücke, die außerhalb des Geltungsbereichs von qualifizierten Bebauungsplänen liegen.

Die Reglementierung von Bauvorhaben im Außenbereich erfolgt durch das Baugesetzbuch. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden, allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung. Diese können im Baugesetzbuch nach §35 nachgelesen werden. §35 Baugesetzbuch

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