Ferien- | Kunst- und Kulturgemeinde

Bauleitplanung

Lenkung der städtebaulichen Entwicklung

Aktuelle Bauleitplanverfahren der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0102

Bekanntmachung der Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537

In seiner Sitzung am 29.06.2026 hat der Rat der Gemeinde Krummhörn den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537 gefasst. Der Aufstellungsbescheid gilt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit als bekanntgegeben. Weiterhin wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.07.2026 bis einschließlich zum 10.08.2026 beschlossen.

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änd. 0537

1. Entwurf 2. Änd BPlan 0537

2. Entwurf Begründung 2. Änd BPlan 0537

3. Entwurf FPlanberichtigung 2. Änd. BPlan 0537

4. Entwurf Begründung FPlanberichtigung 2. Änd. BPlan 0537

Bekanntmachungen anderer Behörden

Öffentliche Bekannmachung des Entwurfs der Genehmigung für die Fa. Plastic Conversion Plant B.V. (PCP) in Farmsum (Delfzijl).

Die Fa. Plastic Conversion Plant B.V. (PCP), beabsichtigt die Inbetriebnahme einer Anlage zur Gewinnung von Rohstoffen (BTX) aus Kunststoffabfällen am Standort Schakelweg in Farmsum. Zuständige Behörde für die Genehmigung nach dem Gesetz über die allgemeinen Bestimmungen zum Umgebungsrecht (Wabo) ist der Provinzialausschuss (Gedeputeerde Staten) der Provinz Groningen.
Der Entwurf der Genehmigung liegt – zusammen mit den begründenden Unterlagen – vom 30.06.2026 bis zum 05.08.2026 während der üblichen Bürozeiten an den folgenden Orten zur Einsichtnahme aus:
• Provincie Groningen
• Gemeente Eemsdelta
• Stadt Emden, Verwaltungsgebäude 2, Ringstraße 38b, Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 212
• Gemeinde Krummhörn, Rathaus, Rathausstraße 2, Besprechungszimmer
• Stadt Borkum, Rathaus, Neue Straße 1, Ordnungsamt, Zimmer 6
Der Entwurf der Genehmigung und die begründenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Website derProvinz Groningen: www.officielebekendmakingen.nl/prb-2026-10976.html abrufbar.

20260706_AMTLICHE BEKANNTMACHUNG_Genehmigung_BIOBTX

Aktuelles aus der Bauleitplanung

Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ortsteil Greetsiel

Am 19.12.2024 hat der Rat der Gemeinde Krummhörn das Städtebaulichen Entwicklungskonzept Greetsiel beschlossen.

Die Präsentation können hier heruntergeladen werden:      Präsentation

 

Allgemein

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan.

Innenbereich

Gemäß dem Baugesetzbuch ist  innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Genaueres kann im Baugesetzbuch §34 nachgelesen werden. §34 Baugesetzbuch

Außenbereich

Der Außenbereich umfasst alle Flächen und Grundstücke, die außerhalb des Geltungsbereichs von qualifizierten Bebauungsplänen liegen.

Die Reglementierung von Bauvorhaben im Außenbereich erfolgt durch das Baugesetzbuch. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden, allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung. Diese können im Baugesetzbuch nach §35 nachgelesen werden. §35 Baugesetzbuch

Aktuelle Bauleitplanverfahren der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0102

Bekanntmachung der Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537

In seiner Sitzung am 29.06.2026 hat der Rat der Gemeinde Krummhörn den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537 gefasst. Der Aufstellungsbescheid gilt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit als bekanntgegeben. Weiterhin wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.07.2026 bis einschließlich zum 10.08.2026 beschlossen.

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änd. 0537

1. Entwurf 2. Änd BPlan 0537

2. Entwurf Begründung 2. Änd BPlan 0537

3. Entwurf FPlanberichtigung 2. Änd. BPlan 0537

4. Entwurf Begründung FPlanberichtigung 2. Änd. BPlan 0537

Bekanntmachungen anderer Behörden

Öffentliche Bekannmachung des Entwurfs der Genehmigung für die Fa. Plastic Conversion Plant B.V. (PCP) in Farmsum (Delfzijl).

Die Fa. Plastic Conversion Plant B.V. (PCP), beabsichtigt die Inbetriebnahme einer Anlage zur Gewinnung von Rohstoffen (BTX) aus Kunststoffabfällen am Standort Schakelweg in Farmsum. Zuständige Behörde für die Genehmigung nach dem Gesetz über die allgemeinen Bestimmungen zum Umgebungsrecht (Wabo) ist der Provinzialausschuss (Gedeputeerde Staten) der Provinz Groningen.
Der Entwurf der Genehmigung liegt – zusammen mit den begründenden Unterlagen – vom 30.06.2026 bis zum 05.08.2026 während der üblichen Bürozeiten an den folgenden Orten zur Einsichtnahme aus:
• Provincie Groningen
• Gemeente Eemsdelta
• Stadt Emden, Verwaltungsgebäude 2, Ringstraße 38b, Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 212
• Gemeinde Krummhörn, Rathaus, Rathausstraße 2, Besprechungszimmer
• Stadt Borkum, Rathaus, Neue Straße 1, Ordnungsamt, Zimmer 6
Der Entwurf der Genehmigung und die begründenden Unterlagen sind ebenfalls auf der Website derProvinz Groningen: www.officielebekendmakingen.nl/prb-2026-10976.html abrufbar.

20260706_AMTLICHE BEKANNTMACHUNG_Genehmigung_BIOBTX

Aktuelles aus der Bauleitplanung

Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ortsteil Greetsiel

Am 19.12.2024 hat der Rat der Gemeinde Krummhörn das Städtebaulichen Entwicklungskonzept Greetsiel beschlossen.

Die Präsentation können hier heruntergeladen werden:      Präsentation

 

Allgemein

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan.

Innenbereich

Gemäß dem Baugesetzbuch ist  innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Genaueres kann im Baugesetzbuch §34 nachgelesen werden. §34 Baugesetzbuch

Außenbereich

Der Außenbereich umfasst alle Flächen und Grundstücke, die außerhalb des Geltungsbereichs von qualifizierten Bebauungsplänen liegen.

Die Reglementierung von Bauvorhaben im Außenbereich erfolgt durch das Baugesetzbuch. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden, allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung. Diese können im Baugesetzbuch nach §35 nachgelesen werden. §35 Baugesetzbuch

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