Ferien- | Kunst- und Kulturgemeinde

Das Schiedswesen

Schlichten statt richten

Jede Gemeinde in Niedersachsen hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet, in denen insgesamt ungefähr 600 Schiedspersonen tätig sind. Deren Aufgabe ist es, Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Schiedspersonen lösen einen Streit häufig unkomplizierter, schneller und kostengünstiger als ein Gericht. „Schlichten statt richten“ ist das Motto. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Aufgaben

Die Hauptaufgaben der Schiedspersonen bestehen darin, außergerichtliche Einigungen von Streitfällen herbeizuführen und eine Einigung in kleineren Streitigkeiten als neutrale Person zu ermöglichen. Das sind vor allem Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Bekannten.
Für bestimmte Streitigkeiten muss ein Kläger sogar zum Schiedsamt gehen, bevor bei Gericht eine Klage erhoben werden kann. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn zuvor versucht wurde, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten aber auch im Strafrecht. Bei so genannten Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Sieht die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung ab, kann vor Gericht nur eine Privatklage erhoben werden, wenn zuvor mit einer Schiedsperson ein sogenannter Sühneversuch unternommen wurde.

Verfahren

Der Antragsteller beantragt bei der Schiedsperson einen Schlichtungstermin. Er nennt Name und Anschrift der Gegenpartei und teilt den Sachverhalt mit, um den es geht. In der Verhandlung versucht die Schiedsperson, eine Schlichtung herbeizuführen und einen teuren Rechtsweg vor Gericht zu verhindern. Eine Verhandlung vor dem Schiedsamt ist mündlich und nicht öffentlich. Die Beteiligten müssen zur Schlichtungsverhandlung persönlich erscheinen.

Kosten

Für das Schlichtungsverfahren wird ein Vorschuss in Höhe von 50 Euro erhoben. Daraus werden die Gebühren und die Aufwendungen für das Verfahren beglichen.

Die Schiedspersonen der Gemeinde Krummhörn:
Kuno Erdtmann: Telefon: 04923 / 990056  E-Mail: kuno@erdtmann-net.de
Ulrike Hitzmann-Jacobsen: Telefon: 04926 / 552  E-Mail: ulrike.hitzmann@gmx.de

Jede Gemeinde in Niedersachsen hat ein oder mehrere Schiedsämter eingerichtet, in denen insgesamt ungefähr 600 Schiedspersonen tätig sind. Deren Aufgabe ist es, Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Schiedspersonen lösen einen Streit häufig unkomplizierter, schneller und kostengünstiger als ein Gericht. „Schlichten statt richten“ ist das Motto. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Aufgaben

Die Hauptaufgaben der Schiedspersonen bestehen darin, außergerichtliche Einigungen von Streitfällen herbeizuführen und eine Einigung in kleineren Streitigkeiten als neutrale Person zu ermöglichen. Das sind vor allem Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Bekannten.
Für bestimmte Streitigkeiten muss ein Kläger sogar zum Schiedsamt gehen, bevor bei Gericht eine Klage erhoben werden kann. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn zuvor versucht wurde, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten aber auch im Strafrecht. Bei so genannten Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Sieht die Staatsanwaltschaft von einer Anklageerhebung ab, kann vor Gericht nur eine Privatklage erhoben werden, wenn zuvor mit einer Schiedsperson ein sogenannter Sühneversuch unternommen wurde.

Verfahren

Der Antragsteller beantragt bei der Schiedsperson einen Schlichtungstermin. Er nennt Name und Anschrift der Gegenpartei und teilt den Sachverhalt mit, um den es geht. In der Verhandlung versucht die Schiedsperson, eine Schlichtung herbeizuführen und einen teuren Rechtsweg vor Gericht zu verhindern. Eine Verhandlung vor dem Schiedsamt ist mündlich und nicht öffentlich. Die Beteiligten müssen zur Schlichtungsverhandlung persönlich erscheinen.

Kosten

Für das Schlichtungsverfahren wird ein Vorschuss in Höhe von 50 Euro erhoben. Daraus werden die Gebühren und die Aufwendungen für das Verfahren beglichen.

Die Schiedspersonen der Gemeinde Krummhörn:
Kuno Erdtmann: Telefon: 04923 / 990056  E-Mail: kuno@erdtmann-net.de
Ulrike Hitzmann-Jacobsen: Telefon: 04926 / 552  E-Mail: ulrike.hitzmann@gmx.de

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