Ferien- | Kunst- und Kulturgemeinde

Gleichstellungs­beauftragte

Aufgabe mit Verfassungsauftrag

Hannelore Jürgler

Hannelore Jürgler ist die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Krummhörn.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Stabsstelle und nur dem Bürgermeister unterstellt.
Sie ist in ihrer Tätigkeit an Weisungen nicht gebunden und hat das Recht, an allen Sitzungen der Gremien der Gemeinde teilzunehmen und hat auch dort ein Rederecht.

1993 wurde durch eine Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) für die Gemeinden die Pflicht zur Bestellung einer Frauenbeauftragten eingeführt. Durch die Ersetzung der NGO durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) im Jahr 2005 wurde die Bezeichnung in „Gleichstellungsbeauftragte“ geändert. Damit einher geht die Zielsetzung, dass die geschlechtsspezifischen Benachteiligungen beider Geschlechter abgebaut werden. Ergänzt wurde die Handlungsgrundlage der Gleichstellungsbeauftragten durch die Einführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG).

Nachfolgend sind die Tätigkeitsbereiche der Gleichstellungsbeauftragten aufgeführt:

  • Rechtzeitige Beteiligung bei allen Maßnahmen der Gemeinde, die die Gleichstellung von Männern und Frauen berühren.
  • Mitwirkung an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle zu folgenden Themenbereichen mit:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit,
  • Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz,
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer

Die Gleichstellungsbeauftragte gibt aber auch außerhalb der Verwaltung Anregungen zur Verbesserung der Situation der Frauen. Dazu gehören unter anderem auch Beratungen, wie zum Beispiel beim Wiedereinstieg in den Beruf oder bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Themen wie Scheidung oder Trennung gehören ebenso zum Aufgabengebiet der Gleichstellungsbeauftragten .
Betreuung „FrauenOrt Hermine Heusler-Edenhuizen“ in Pewsum.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied in folgenden Gremien:

  • Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Aurich
  • Modellregion „Runder Tisch FrauenLeben in Ostfriesland

Erfahren Sie hier mehr zum Thema „Runder Tisch FrauenLeben in Ostfriesland“ und dem aktuellen Projekt „Lebendiger Frauenkalender 2024“: Lebendiger Frauenkalender 2024

 

Hannelore Jürgler

Hannelore Jürgler ist die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Krummhörn.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Stabsstelle und nur dem Bürgermeister unterstellt.
Sie ist in ihrer Tätigkeit an Weisungen nicht gebunden und hat das Recht, an allen Sitzungen der Gremien der Gemeinde teilzunehmen und hat auch dort ein Rederecht.

1993 wurde durch eine Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) für die Gemeinden die Pflicht zur Bestellung einer Frauenbeauftragten eingeführt. Durch die Ersetzung der NGO durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) im Jahr 2005 wurde die Bezeichnung in „Gleichstellungsbeauftragte“ geändert. Damit einher geht die Zielsetzung, dass die geschlechtsspezifischen Benachteiligungen beider Geschlechter abgebaut werden. Ergänzt wurde die Handlungsgrundlage der Gleichstellungsbeauftragten durch die Einführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG).

Nachfolgend sind die Tätigkeitsbereiche der Gleichstellungsbeauftragten aufgeführt:

  • Rechtzeitige Beteiligung bei allen Maßnahmen der Gemeinde, die die Gleichstellung von Männern und Frauen berühren.
  • Mitwirkung an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle zu folgenden Themenbereichen mit:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit,
  • Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz,
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer

Die Gleichstellungsbeauftragte gibt aber auch außerhalb der Verwaltung Anregungen zur Verbesserung der Situation der Frauen. Dazu gehören unter anderem auch Beratungen, wie zum Beispiel beim Wiedereinstieg in den Beruf oder bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Themen wie Scheidung oder Trennung gehören ebenso zum Aufgabengebiet der Gleichstellungsbeauftragten .
Betreuung „FrauenOrt Hermine Heusler-Edenhuizen“ in Pewsum.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied in folgenden Gremien:

  • Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Aurich
  • Modellregion „Runder Tisch FrauenLeben in Ostfriesland

Erfahren Sie hier mehr zum Thema „Runder Tisch FrauenLeben in Ostfriesland“ und dem aktuellen Projekt „Lebendiger Frauenkalender 2024“: Lebendiger Frauenkalender 2024

 

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