Erneuerbare Energien
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Bis 2030 soll sich der Anteil der Erneuerbaren Energien fast verdoppeln – ausgehend vom Jahr 2021. Dafür muss sich die Ausbaugeschwindigkeit sogar verdreifachen. Die Bundesregierung macht deshalb mehr Tempo bei der Energiewende.
Um einen nachhaltig gesteuerten Solarenergieausbau im planungsrechtlichen Außenbereich zu erreichen, hat sich die Gemeinde Krummhörn dazu entschieden, der Handlungsempfehlung des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) zu folgen und eine Potenzialstudie für die Errichtung von FFPV-Anlagen zu erstellen. Die FFPV-Anlagen sind in der Gemeinde Krummhörn nicht nach § 35 BauGB privilegiert und bedürfen ein Bauleitplanverfahren mit Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes.