Sie sind fest entschlossen, sich bei in der schönen Gemeinde Krummhörn das Ja-Wort zu geben?
Dann sagen wir: herzlich willkommen!
Bei uns finden Sie den richtigen Ort für Ihren Traumtag.
In der geschichtsträchtigen Manningaburg in Pewsum können Sie nicht nur heiraten,
sondern auch gleich im Anschluss mit Ihren Gästen im historischen Burgsaal feiern.
Oder wünschen Sie sich, vor der wundervollen Kulisse der Weite des Wattenmeeres „Ja“ zu sagen?
Dann wählen Sie doch als Ihren Trau(m)ort den berühmten Pilsumer Leuchtturm, den vielen Menschen als „Otto-Turm“ kennen.
Mögliche Termine:
Die Eheschließungen in der Manningaburg werden montags bis freitags angeboten.
Folgende Unterlagen werden für die formelle Anmeldung einer Eheschließung benötigt:
Wenn beide ledig sind:
- jeweils eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister
(diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes) - Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
Wenn ein(e) Partner/in oder beide Partner/innen bereits verheiratet gewesen sind oder schon mal eine Lebenspartnerschaft begründet haben:
- zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
mit Auflösungsvermerk oder gegebenenfalls - zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem
- Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk
Wenn es bereits gemeinsame Kinder gibt:
- die Geburtsurkunde(n) des(r) gemeinsamen Kinder(s)
Sollte ein(e) Partner/in oder auch beide Partner/innen im Ausland geboren sein oder eine ausländische Staatsangehörige haben, ist die Vorlage weiterer Unterlagen nötig.
Auskunft hierüber erteilt das zuständige Standesamt am jeweiligen Wohnort.
Welches Standesamt ist zuständig für die Anmeldung?
Wenn der Wohnsitz die Gemeinde Krummhörn ist, ist das Standesamt Krummhörn für die Anmeldung zuständig. Es ist dabei unerheblich, ob beide Partner/innen in der Gemeinde wohnen oder nur eine(r).
Wenn Sie nicht in der Krummhörn wohnen, ist das Standesamt an Ihrem Wohnort im Inland für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig. Das dortige Standesamt leitet die Anmeldungsunterlagen mit den nötigen Unterlagen (wie oben aufgeführt) an uns weiter.
Gebühren
Neben den üblichen standesamtlichen Gebühren entstehen folgende Kosten:
- Pilsumer Leuchtturm: 400 Euro zzgl. standesamtlicher Gebühren und dem Stammbuch
- Manningaburg: 200 Euro zzgl. standesamtlicher Gebühren und dem Stammbuch. Für Einheimische ist die Miete der Burg gebührenfrei.
Die jeweiligen standesamtlichen Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Gerne geben wir Ihnen hierzu entsprechende Auskünfte.
Allgemeine Hinweise zu den Trauorten
Der Pilsumer Leuchtturm bietet Sitzplätze für insgesamt zwölf Personen (Kinder und Erwachsene). Sie erhalten für den Eheschließungstag drei Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Straße zum Leuchtturm. Diese sind maximal zwei Stunden gültig. Der Pilsumer Leuchtturm ist nicht barrierefrei. Insgesamt sind 58 Stufen zu bewältigen, um das Trauzimmer zu erreichen. Toiletten stehen im Leuchtturm nicht zur Verfügung. Es werden alle 2 Wochen freitags jeweils drei Termine in den Vormittagsstunden angeboten, jeweils halbstündlich. Für stark gehbehinderte Personen ist dieser Ort leider nicht geeignet.
Das Trauzimmer in der Manningaburg in Pewsum bietet Sitzplätze für zwölf Personen (Kinder und Erwachsene). Das Trauzimmer ist ebenerdig angelegt und auch für Rollstuhlfahrer/innen geeignet.
Der Burgsaal für evtl. anschließende Feierlichkeiten und auch die Toiletten sind nicht barrierefrei, sondern jeweils nur über eine Treppe zu erreichen.
Die Termine in der Manningaburg werden ebenfalls halbstündlich angeboten. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns gerne.
Ansonsten: Wir sind gerne für Sie da, sprechen Sie uns an.