Sie sind fest entschlossen, sich bei uns in der schönen Krummhörn das Ja-Wort zu geben?
Dann sagen wir: Herzlich Willkommen!
Bei uns finden Sie den richtigen Ort für Ihren Trau(m)tag.
In der geschichtsträchtigen Manningaburg in Pewsum können Sie nicht nur heiraten,
sondern auch gleich im Anschluss mit Ihren Gästen im historischen Burgsaal feiern.
Oder wünschen Sie sich, vor der wundervollen Kulisse der Weite des Wattenmeeres „Ja“ zu sagen?
Dann wählen Sie doch als Ihren Trau(m)ort den berühmten Pilsumer Leuchtturm, den vielen Menschen als „Otto-Turm“ kennen.
Trauungen 2025:
Manningaburg Pewsum (ganzjährig)
Montags – Donnerstags: 10:30 ; 11:00; 11:30 Uhr sowie am Nachmittag auf Anfrage.
Freitags: 10:30 ; 11:00 ; 11:30 Uhr.
Pilsumer Leuchtturm (17. April – 17. Oktober)
Freitags: 10:30 ; 11:00 ; 11:30 Uhr.
Am Wochenende (Sa + So) bieten wir keine Trautermine an.
Beachten Sie außerdem bitte Feier- und Brückentage.
Für eine individuelle Terminabsprache rufen Sie uns gerne an!
Welches Standesamt ist zuständig für die Anmeldung?
Wenn der Wohnsitz die Gemeinde Krummhörn ist, ist das Standesamt Krummhörn für die Anmeldung zuständig. Es ist dabei unerheblich, ob beide Partner/innen in der Gemeinde wohnen oder nur eine(r).
Wenn Sie nicht in der Krummhörn wohnen, ist das Standesamt an Ihrem Wohnort im Inland für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig. Das dortige Standesamt leitet die Anmeldungsunterlagen mit denen von Ihnen beigebrachten Dokumenten an uns weiter.
Eine Anmeldung der Eheschließung ist in beiden Fällen frühestens 6 Monate vor Eheschließung möglich.
Folgende Dokumente werden für die formelle Anmeldung einer Eheschließung benötigt:
Wenn beide ledig sind:
- jeweils eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister
(diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes) - Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
Wenn ein(e) Partner/in oder beide Partner/innen bereits verheiratet gewesen sind oder schon mal eine Lebenspartnerschaft begründet haben:
- zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
mit Auflösungsvermerk oder gegebenenfalls - zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem
- Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk
Wenn es bereits gemeinsame Kinder gibt:
- die Geburtsurkunde(n) des(r) gemeinsamen Kinder(s)
Sollte ein(e) Partner/in oder auch beide Partner/innen im Ausland geboren sein oder eine ausländische Staatsangehörige haben, ist die Vorlage weiterer Unterlagen nötig.
Auskunft hierüber erteilt das zuständige Standesamt am jeweiligen Wohnort.
Gebühren
Neben den üblichen standesamtlichen Gebühren entstehen folgende Kosten:
- Pilsumer Leuchtturm: 400 Euro zzgl. standesamtlicher Gebühren und dem Stammbuch
- Manningaburg: 200 Euro zzgl. standesamtlicher Gebühren und dem Stammbuch. Für Einheimische ist die Miete der Burg gebührenfrei.
Die jeweiligen standesamtlichen Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Gerne geben wir Ihnen hierzu entsprechende Auskünfte.
Allgemeine Hinweise zu den Trauorten
Der Pilsumer Leuchtturm bietet Sitzplätze für insgesamt 20 Personen (Kinder und Erwachsene).
Sie erhalten für den Eheschließungstag drei Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Straße zum Leuchtturm. Diese sind maximal zwei Stunden gültig.
Der Pilsumer Leuchtturm ist nicht barrierefrei. Insgesamt sind 58 Stufen zu bewältigen, um das Trauzimmer zu erreichen. Toiletten stehen im Leuchtturm nicht zur Verfügung.
Bilder: Helmut Wilke
Das Trauzimmer in der Manningaburg in Pewsum bietet Platz für 20 Personen (Kinder und Erwachsene).
Das Trauzimmer ist ebenerdig angelegt und daher auch für Rollstuhlfahrer*innen zu erreichen.
Die Manningaburg bietet zudem einen Burgsaal für eine spätere Feier und einen schönen Innenhof, in dem Sie sich gerne nach der Trauung für einen Sektempfang aufhalten können.
Der Burgsaal sowie die Toiletten sind nicht barrierefrei.
Bilder: Helmut Wilke