– zur Zeit liegen keine Bekanntmachungen/Auschreibungen vor –
Erneute Bekanntmachung Feuerwehr Ost
Gemeinde Krummhörn Bauleitplanung
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0309 „Feuerwehr Ost“ sowie 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Baugesetzbuch (BauGB) -
Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 0309 sowie die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Es handelt sich hier um einen Bereich südlich der Landesstraße – L4 – (Pewsumer Landstraße) im Ortsteil Eilsum. Im Rahmen der Bauleitplanung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes geschaffen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
- Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 0309,
- Begründung des Bebauungsplanes Nr. 0309,
- Planzeichnung der 35. Flächennutzungsplanänderung,
- Begründung der 35. Flächennutzungsplanänderung,
- Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung, Kalberlah – Bodenbiologie, vom 27.12.2022,
- Lärmschutzgutachten, Büro für Lärmschutz, A. Jacobs, vom 10.02.2020,
- Geotechnischer Bericht, Baugrund Ammerland, vom 24.09.2020,
- Oberflächenentwässerungsplan, IST, Schortens, vom Oktober 2022,
- der Gemeinde bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus der vorherigen öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Landkreis Aurich vom 05.02.2021/24.08.2021, NLKWN vom 18.12.2020/23.08.2021, Ostfriesische Landschaft vom 17.12.2021, LBEG vom 08.02.2021/24.08.2021, OOWV vom 13.01.2021, Anwohner )
- Darstellungen und Festsetzungen zur Versiegelung des Bodens
- Hinweis auf Verdichtungsempfindlichkeiten der Böden im Plangebiet
- Hinweis auf Publikationen zur Berücksichtigung des Schutzgutes Boden
- Hinweise zur Vermeidung und Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen
- Hinweise zu einer bodenkundlichen Baubegleitung
- Hinweis auf das Bundes-Bodenschutzgesetz
- Hinweis auf das Vorhandensein von schutzwürdigen Böden im Plangebiet
- Hinweise auf bergrechtliche Belange
- Hinweise zu potenziell sulfatsauren Böden
- Aussagen zu Oberflächengewässern und Grundwasser
- Festsetzung von Regenrückhaltebecken
- Hinweis auf Oberflächenentwässerung
- Hinweis auf das Berücksichtigen von Klimawandel und Starkregenereignissen beim Oberflächenentwässerungskonzept
- Allgemeine Aussagen zur örtlichen Klimasituation
- Hinweis auf Klimaanpassungen aufgrund von Starkregenereignissen
- Hinweise zur Eingriffsbilanzierung und der Bewertung von Biotoptypen innerhalb des Plangebietes
- Allgemeine Hinweise zur externen Eingriffskompensation
- Hinweise zum Beleuchtungsmanagement hinsichtlich des Fledermaus- und Vogelschutzes
- Beschreibung der Bedeutung des Landschaftsbildes und die Auswirkung der Planung
- Beurteilung der Lärmimmissionen
- Erdrückende Wirkung der Baukörper
- Hinweis auf Meldepflicht bei Fund von Boden- und Baudenkmälern
- Verweis auf Nieders. Denkmalschutzgesetz
- Hinweise zum Schutz und Verlegung von Versorgungsleitungen
- Hinweise zur Löschwasserversorgung

Auf die gleichlautende Bekanntmachung im Aushangkasten des Rathauses sowie auf der Homepage weise ich hin.
Krummhörn, den 02. Jan. 2023
Die Bürgermeisterin
Hilke Looden
Bekanntmachung Feuerwehr Ost-Erneute Auslegung
01 Planzeichnung BBP0309_pg_26_10_2022 02 Begründung BBP_0309_bg_25_10_2022 03 Planzeichnung FNP_35_pg_25_10_2022 04 Begründung FNP_35_bg_25_10_2022 05 Umweltbericht_B_Plan_0309_Feuerwehr_Ost_Eilsum_27_10_22 06-Lärmschutzgutachten FW Ost_ausl 12-2020 07-Geotechnischer Bericht FW Ost_ausl 12-2020 08 Oberflächenentwässerungsplan 09 Abwägungsvorschläge 09_03_2021 09 Abwägungsvorschläge 16_09_2021 Bekanntmachung FW Ost
Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum - EINLEITUNGSBESCHLUSS
Öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigung Eilsum-Grimersum
EINLEITUNGSBESCHLUSS
Gemäß §86 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung wird für Teile der Gemarkungen Eilsum und Grimersum, Gemeinde Krummhörn, Landkreis Aurich, das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 1.833,1073 ha. Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsverfahren gehörenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten gemäß §10 Nr. 1 FlurbG bilden die Teilnehmergemeinschaft, die nach §16 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit diesem Beschluss entsteht. Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen:
"Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Eilsum-Grimersum"

Die vollständige Bekanntmachung sowie alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Unterlagen:
Einleitungsbeschluss-Anlage §§ 34 und 14
Pressemitteilung vom 11.01.2023Veränderungssperre Greetsiel (Edzard-Cirksena-Straße und Klaus-Störtebeker-Weg) Geltungsbereich BPlan 0530
Die Veränderungssperre für den Geltungsbereicht BPlan 0530 (Edzard-Cirksena-Straße und Klaus-Störtebeker-Weg) ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und Emden Nr. 21 am 08.04.2022 in Kraft getreten.
Der Satzungstext kann hier heruntergeladen werden: