– zur Zeit liegen keine Bekanntmachungen/Auschreibungen vor –
Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum - EINLEITUNGSBESCHLUSS
Öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigung Eilsum-Grimersum
EINLEITUNGSBESCHLUSS
Gemäß §86 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung wird für Teile der Gemarkungen Eilsum und Grimersum, Gemeinde Krummhörn, Landkreis Aurich, das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 1.833,1073 ha. Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsverfahren gehörenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten gemäß §10 Nr. 1 FlurbG bilden die Teilnehmergemeinschaft, die nach §16 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit diesem Beschluss entsteht. Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen:
"Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Eilsum-Grimersum"

Die vollständige Bekanntmachung sowie alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Unterlagen:
Veränderungssperre Greetsiel (Edzard-Cirksena-Straße und Klaus-Störtebeker-Weg) Geltungsbereich BPlan 0530
Die Veränderungssperre für den Geltungsbereicht BPlan 0530 (Edzard-Cirksena-Straße und Klaus-Störtebeker-Weg) ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und Emden Nr. 21 am 08.04.2022 in Kraft getreten.
Der Satzungstext kann hier heruntergeladen werden: