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Bekanntmachungen / Ausschreibungen

Amtliches aus der Gemeinde Krummhörn

 

– zur Zeit liegen keine Bekanntmachungen/Auschreibungen vor –

 

– zur Zeit liegen keine Bekanntmachungen/Auschreibungen vor –

Bekanntmachung / Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A - Elektroarbeiten und IT Ausstattung - Grundschule Pewsum

Die Grundschule Pewsum, Woltzetener Str.13, in 26736 Krummhörn soll mit einem flächendeckenden W- Lan Netz und entsprechenden Access - Points ausgestattet werden. Jeder Klassenraum soll insgesamt mit drei zusätzliche EDV RJ 45 Doppeldosen ausgestattet werden. Die Allgemeinräume erhalten jeweils ein bis zwei RJ45 Doppeldosen je nach Anforderung. Weiterhin soll ein Computerraum hergerichtet werden. In jedem Klassenraum sollen 9 Stück 230 Volt Steckdosen nachgerüstet werden. Ebenso sollen auch in den Allgemeinräumen 230 Volt Steckdosen nachgerüstet werden. Im Zuge dieser Maßnahme sollen auch die Bestandszuleitungen der Beleuchtungs-Steckdosenstromkreise gegen neue Zuleitungen ausgetauscht werden. Weiterhin sollen in dieser Maßnahme die Unterverteilungen saniert und erweitert werden. Für die Steckdosen der EDV Technik sollen FI/LS Schalter installiert werden.
  • Elektroarbeiten und IT Ausstattung

E24897689 (https://www.subreport.de/E24897689)

Bekanntmachung_E24897689

   

Bekanntmachung / Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Neubau Feuerwehrgerätehaus Ost

Die Gemeinde Krummhörn beabsichtigt den Neubau einer Feuerwehr in der Pewsumer Landstraße / Süderhörn, 26736 Eilsum- Krummhörn, für insgesamt 4 Fahrzeugstellplätze, mit Schulungs- und Jugendräumen, Büroräumen und Umkleiden.    

Genehmigung 3 WEAs in Wirdum/Gemeinde Südbrookmerland

Öffentliche Bekanntmachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen in Wirdum,
Herr Peter Peters und Frau Maike Peters (Az.: 2542/2012)
Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundes-Immissionsschutzgesetz-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I. S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 10, 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl I. S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) wird die Entscheidung vom 04.01.2024 über den Antrag von Frau Maike Peters und Herrn Peter Peters, Wundel 1, 26529 Upgant-Schott, auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-70 E4 mit einer Nabenhöhe von 64 m, einer Gesamthöhe von 99,5 m und einer Nennleistung von je 2.300 kW öffentlich bekannt gemacht:
  1. Verfügender Teil des Bescheides (Tenor):
Auf Grund des § 4 in Verbindung mit § 10 BImSchG und Nr. 1.6.2 des Anhanges 1 der 4. BImSchV erteile ich hiermit nach Maßgabe dieses Bescheides unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-70 E4 mit einer Nabenhöhe von 64 m, einer Gesamthöhe von 99,5 m und einer Nennleistung von je 2.300 kW.
Standorte der drei Anlagen:
WEA 01
26529 Upgant-Schott, Gemarkung: Wirdum, Flur 18, Flurstück 10/1
Koordinaten:  UTM ETRS89: RW 381.688; HW 5.930.626
WEA 02
26529 Upgant-Schott, Gemarkung: Wirdum, Flur 18, Flurstück 9
Koordinaten:  UTM ETRS89: RW 381.702; HW 5.930.409
WEA 03
26529 Upgant-Schott, Gemarkung: Wirdum, Flur 18, Flurstück 8
Koordinaten:  UTM ETRS89: RW 381.590; HW 5.930.200
Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere die nach der NBauO erforderliche Baugenehmigung, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 i.V.m. § 10 WHG.
Alle in den vorgelegten Gutachten und Prüfdokumenten aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind zu erfüllen. Die Gutachten und die Prüfdokumente sind Bestandteil dieser Genehmigung und die dort beschriebenen Maßnahmen/Empfehlungen umzusetzen.
Für diese Genehmigung werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben, die von den Antragstellern zu tragen sind. Wegen der Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Bescheid.
  1. Nebenbestimmungen und Hinweise des Bescheides:
Der Genehmigungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalt) und Hinweisen versehen.
III. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, erhoben werden.
 Auslegung
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen können in der Zeit
vom 26.01.2024 bis zum 09.02.2024
bei folgenden Stellen eingesehen werden:
-        Landkreis Aurich
Kirchdorfer Straße 7-9
Zimmer-Nr. 111
26603 Aurich
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel-Nr. 04941/16-6041 oder 16-6042
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Samtgemeinde Brookmerland
Außenstelle
Rosenstraße 7
26529 Marienhafe
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04934/811
Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag und Dienstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Gemeinde Krummhörn
Rathausstraße 2
26736 Krummhörn
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04923/916-0
Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ oder über die Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen> Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden.

 Hinweise
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Aurich, Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, angefordert werden.
Aurich, den 19.01.2024
Landkreis Aurich
Der Landrat
BewertungUmweltauswirkungen 2542-2012
BImSch-Genehmigung 2542-2012
Zusammenfassende Darstellung 2542-2012

Bekanntmachung Grundsatzbeschlüsse zur Grundschullandschaft

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 zu TOP 5 Grundsatzbeschlüsse über die zukünftige standortbasierte Ausrichtung der Kindertagesbetreuung sowie der Grundschullandschaft in der Gemeinde Krummhörn mehrheitlich nachfolgenden Beschluss gefasst: „Um den aktuellen Bedarfen, wie auch den zukünftigen Herausforderungen in den Bereichen Kindertagesbetreuung und Schulentwicklung gerecht zu werden, ist eine standortbasierte Neuausrichtung dieser Bereiche zwingend geboten. Auf der Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse der Bedarfsanalysen sowie der Empfehlung der Fa. biregio werden nachfolgende Grundsatzbeschlüsse gefasst: Die Anzahl der Grundschulstandorte im Gemeindegebiet wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesschulbehörde, von vier auf zwei Standorte reduziert. Für die verbleibenden Standorte in der Ortschaft Pewsum und Jennelt, ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Bedarfe, wie auch der zukünftigen Herausforderungen (u.a. Ganztagsbetreuung), zu prüfen, ob eine Sanierung (einschl. Erweiterung) der Altgebäude oder aber jeweils ein Neubau der Schulgebäude die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung darstellt. Die Standorte für die Kindertagesbetreuung im Gemeindegebiet werden ebenfalls örtlich neu ausgerichtet. Hierfür werden die Gebäude der jetzigen Grundschulstandorte Greetsiel und Loquard zu mehrgruppigen Kindertagesstätten mit einem bedarfsgerechten Angebot zur Ganztagsbetreuung für Kinder der Altersgruppen U3 und Ü3 umfunktioniert und baulich angepasst. Die Kindertagesstätten in der Ortschaft Pewsum,in der Ortschaft Woquard und die Einrichtungen in den Ortschaften Eilsum, Jennelt und Pilsum werden, wo die Möglichkeiten (u. a. rechtliche Vorgaben – NKiTaG, DVONKiTaG, Qualitätsstandards) bestehen, ebenfalls bedarfsgerecht ausgebaut. Hierzu sind entsprechende Gespräche mit den betreffenden freien Trägern zu führen. Zielsetzung muss es sein, die sich in der Vergangenheit bewährte Vielfalt der Trägerlandschaft zu erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien zeitnah entsprechende Detailplanungen für eine mögliche Umsetzungsstrategie vorzulegen.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Bürgermeisterin Hilke Looden PDF zum Download
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