– zur Zeit liegen keine Bekanntmachungen/Auschreibungen vor –
Bekanntmachung - Anordnung Flurbereinigung Eilsum-Grimersum
Bekanntmachung zur Anordnung
gemäß §8 (1) Flurbereinigungsgesetzt zur Hinzuziehung und Ausschließung einzelner Flurstücke. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen. Den Download finden Sie unter: Bekanntmachung Anordnung Flurbereinigung Eilsum-Grimersum und Gebietskarte Anordnung Flurbereinigung Eilsum-Grimersum
Bekanntmachung Poppingas Alte Bäckerei
Verkauf gegen Höchstgebot
Teestube "Poppingas Alte Bäckerei"
Um die vollständige Bekanntmachung zu lesen, klicken Sie hier:
Bekanntmachung Verkauf PAB
Kaufangebote sind bis zum Freitag, den 14.04.2023 per E-Mail an bauamt@krummhoern.de einzusenden.
Das Exposé können Sie hier herunterladen:
Exposé Poppingas Alte Bäckerei
Bekanntmachung Erdgasförderung ONE Dyas
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung
für das Vorhaben der ONE Dyas B.V.
„Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“
Die vollständige Bekanntmachung zum Download:
Bekanntmachung ONE DYAs Erdgasförderung
- Information über die Durchführung einer Online-Konsultation – Bek. d. LBEG vom 15.02.2023 Aktenzeichen: L1.4/L67130/07-07_01/2022-0009 Die Firma ONE Dyas B.V. beabsichtigt in der Nordsee in die Erdgasfelder N05-A, N05-A-Nord, N05-A-Südost, Diamant und Tanzaniet-Ost Explorations- bzw. Produktionsbohrungen abzuteufen und Erdgas zu fördern. Das geplante gesamte Vorhaben der ONE Dyas B.V. besteht im Einzelnen aus den folgenden Teilprojekten: - Bau und Betrieb einer Plattform N05-A (Hoheitsgebiet Niederlande) - Kabellegung für die Stromversorgung zum Offshore-Windpark Riffgat (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland) - Abteufen von Bohrungen (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland) - Förderung von Erdgas (Hoheitsgebiet Niederlande und Deutschland) - Bau und Betrieb einer Erdgasleitung (Hoheitsgebiet Niederlande). Die Plattform N05-A befindet sich auf niederländischen Hoheitsgebiet 23 km von der Insel Borkum entfernt. Die Erdgasfelder N05-A und N05-A Nord sind grenzüberschreitend. Das Erdgasfeld Tanzaniet-Ost befindet sich vollständig auf niederländischem Hoheitsgebiet und die Erdgasfelder N05-A Südost und Diamant vollständig auf deutschem Hoheitsgebiet. Für die Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet hat die ONE Dyas B.V. einen Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Die Planfeststellungsunterlagen haben vom 10.10.2022 bis zum 09.11.2022 öffentlich zur Einsicht ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis zum 09.12.2022 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Hierzu wurden durch das LBEG alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und der Vorhabenträgerin zur Erwiderung übersandt. Der Erörterungstermin wird durch eine Online-Konsultation nach § 5 PlanSiG ersetzt. Dabei ist nur den zur Teilnahme Berechtigten Zugang zur Onlinekonsultation zu gewähren (§ 5 Abs. 4 Satz 3 PlanSiG). Im Rahmen der Online-Konsultation werden daher dem Vorhabenträger, den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in anonymisierter Form zugänglich gemacht (§ 5 Abs. 3 Satz 1 PlanSiG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Online-Konsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 01.03.2023 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de unter Nennung des Stichwortes „L1.4/Antrag auf Zugang zur Online-Konsultation PFV ONE Dyas B.V.“ ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vorhaben einzulegen. Die Online-Konsultation findet vom 17.03.2023 bis einschließlich 23.03.2023 statt. Die Teilnahmeberechtigten können sich innerhalb dieses Zeitraums schriftlich beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie oder elektronisch unter der genannten E-Mail-Adresse äußern (bei schriftlichen Eingaben gilt der Eingang bei der Behörde). Es wird auf Folgendes hingewiesen: − Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die Verfahrensbeteiligten, die Betroffenen sowie diejenigen beschränkt, die sich geäußert haben (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG). − Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Unabhängig von der Teilnahme wird das LBEG die in den Stellungnahmen vorgebrachten Argumente sowie die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden. − Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich. − Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Die Einwendungsfrist ist am 09.12.2022 abgelaufen. Alle erst danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im weiteren Verfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG und § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). − Die Teilnahmeberechtigten können sich auch vertreten lassen. Soweit noch nicht geschehen, ist hierzu eine entsprechende Vollmacht auszustellen und dem LBEG unter o. g. Adresse bis zum Ende des Konsultationszeitraumes 23.03.2023, zuzuleiten. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas Anderes ergibt (§ 14 Abs. 1 VwVfG). Auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben benannte Vertreter benötigen keine Vollmacht. − Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet. − Die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation entstehenden Kosten, auch die Kosten durch eine Vertretung, werden nicht erstattet. Das LBEG selbst erhebt jedoch keine Kosten für die Teilnahme an der Online-Konsultation. − Die Datenschutzerklärung des LBEG ist unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/wir_ueber_uns_service/kontakt_datenschutz/datenschutzerklaerung-164805.html einsehbar. Das LBEG wird alle im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben der ONE Dyas B.V. als Antragstellerin zur Stellungnahme zuleiten. Soweit Name und Anschrift bei Weiterleitung der Einwendung an die ONE Dyas B.V. oder an die im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Rahmen der Äußerung hinzuweisen. In diesem Fall sind die Gründe mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weitergabe der Daten befürchtet werden. − Die Antragsunterlagen können auch weiterhin im Internet unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ abgerufen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegenen Unterlagen (§ 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG). Grenzüberschreitende Beteiligung der Niederlande Das Königreich der Niederlande wurde über das Vorhaben gemäß § 54 UVPG informiert. Dieses forderte eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung der Niederlande. Es wird demzufolge eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung nach Maßgabe des § 56 UVPG durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs. 4 UVPG die Öffentlichkeit des anderen Staates ihre Äußerungen in einer ihrer Amtssprachen übermitteln kann.Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum - EINLEITUNGSBESCHLUSS
Öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigung Eilsum-Grimersum
EINLEITUNGSBESCHLUSS
Gemäß §86 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung wird für Teile der Gemarkungen Eilsum und Grimersum, Gemeinde Krummhörn, Landkreis Aurich, das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum angeordnet. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von 1.833,1073 ha. Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsverfahren gehörenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten gemäß §10 Nr. 1 FlurbG bilden die Teilnehmergemeinschaft, die nach §16 FlurbG als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit diesem Beschluss entsteht. Die Teilnehmergemeinschaft erhält den Namen:
"Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Eilsum-Grimersum"

Die vollständige Bekanntmachung sowie alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Unterlagen:
Einleitungsbeschluss-Anlage §§ 34 und 14
Pressemitteilung vom 11.01.2023Veränderungssperre Greetsiel (Edzard-Cirksena-Straße und Klaus-Störtebeker-Weg) Geltungsbereich BPlan 0530
Die Veränderungssperre für den Geltungsbereicht BPlan 0530 (Edzard-Cirksena-Straße und Klaus-Störtebeker-Weg) ist mit Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und Emden Nr. 21 am 08.04.2022 in Kraft getreten.
Der Satzungstext kann hier heruntergeladen werden: