Aktuelle Bauleitplanverfahren
Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0537 „Greetsieler Grachten II“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0537 „Greetsieler Grachten II“ gefasst. und gilt hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 26.08.2025 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst und gilt hiermit als bekannt gegeben.
Während der Veröffentlichungsfrist, vom 01.10.2025 bis einschließlich zum 03.11.2025 wird Allen Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern und sie zu erörtern. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Mailadresse pollmann@krummhoern.de oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Änd. 0537
Entwurf 1. Änd. BPlan 0537 – Begründung
Aktuelles aus der Bauleitplanung
Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ortsteil Greetsiel
Am 19.12.2024 hat der Rat der Gemeinde Krummhörn das Städtebaulichen Entwicklungskonzept Greetsiel beschlossen.
Die Präsentation können hier heruntergeladen werden: Präsentation
Allgemein
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan.
Innenbereich
Gemäß dem Baugesetzbuch ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Genaueres kann im Baugesetzbuch §34 nachgelesen werden. §34 Baugesetzbuch
Außenbereich
Der Außenbereich umfasst alle Flächen und Grundstücke, die außerhalb des Geltungsbereichs von qualifizierten Bebauungsplänen liegen.
Die Reglementierung von Bauvorhaben im Außenbereich erfolgt durch das Baugesetzbuch. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden, allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung. Diese können im Baugesetzbuch nach §35 nachgelesen werden. §35 Baugesetzbuch