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Bauleitplanung

Lenkung der städtebaulichen Entwicklung

Aktuelle Bauleitplanverfahren der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 1711 „Feuerwehr Visquard“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 06.10.2026 den Aufstellungsbeschluss der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 1711 „Feuerwehr Visquard“ gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse gelten hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben. Weiterhin hat der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 06.10.2026 die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 1711 „Feuerwehr Visquard“ beschlossen.

Bekanntmachung früh. Betei. 44. Änd_1711

44. Änd. FPlan_Vorentwurf

44. Änd. FPlan_Begründung_Vorentwurf

BPlan 1711_Vorentwurf

BPlan 1711_Begründung_Vorentwurf

BPlan 1711_Umweltbericht_Vorentwurf

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537 „Greetsieler Grachten II“

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 06.10.2026 den Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537 „Greetsieler Grachten II“ gefasst. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung Amtsblatt 2. Änd. 0537

2. Änd BPlan 0537 Satzungsbeschluss_Homepage

2. Änd BPlan 0537 Begründung Satzungsbeschluss_Homepage

Bekanntmachung der Aufstellung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1306 „Alte Brauerei“

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1306 „Alte Brauerei“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss gilt hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 11.08.2026 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änd. 1306

Entwurf 2. Änd. u Erw. BPlan 1306

Entwurf 2. Änd. u Erw. BPlan 1306 Begründung

Bekanntmachung der Aufstellung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1217

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 15.12.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1217 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss gilt hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 11.08.2026 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änd. 1306

Entwurf 3. Änd. 1217 Plan

Entwurf 3. Änd. 1217 Begründung

Entwurf FPlanber. 3. Änd. 1217

Entwurf FPlanber. 3. Änd. 1217 Begründung

Bekanntmachungen anderer Behörden

Ortsübliche Bekanntmachung des LBEG gemäß § 3 Absatz 3 EinwirkungsBergV Einwirkungsbereich Kavernenspeicher Krummhörn

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 08.09.2026

Aktenzeichen L1.5/L67934-02_11/2026-0001

Einwirkungsbereich für den Kavernenspeicher Krummhörn

Die Uniper Energy Storage GmbH hat aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der beigefügten Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz für den Kavernenspeicher Krummhörn ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.

Öffentliche Bekanntmachung in vereinfachten Flurbereinigung EIlsum-Grimersum – Feststellungsbeschluss

In der vereinfachten Flurbereinigung Eilsum-Grimersum, Landkreis Aurich, werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der derzeit gültigen Fassung festgestellt. Sie gelten für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens als endgültig.

Die Wertermittlungsergebnisse wurden den Beteiligten in dem am 12.05.2026 und 13.05.2026 durchgeführten Anhörungstermin ordnungsgemäß bekannt gegeben. Die Unterlagen haben in dieser Zeit zur Einsicht und Erläuterung ausgelegen. Darüber hinaus waren die Wertermittlungsunterlagen in der Zeit vom
20.04.2026 – 13.05.2026 auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung einsehbar.

2026-08-17_Feststellungsbeschluss-VA_gesiegelt-neu

 

Aktuelles aus der Bauleitplanung

Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ortsteil Greetsiel

Am 19.12.2024 hat der Rat der Gemeinde Krummhörn das Städtebaulichen Entwicklungskonzept Greetsiel beschlossen.

Die Präsentation können hier heruntergeladen werden:      Präsentation

 

Allgemein

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan.

Innenbereich

Gemäß dem Baugesetzbuch ist  innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Genaueres kann im Baugesetzbuch §34 nachgelesen werden. §34 Baugesetzbuch

Außenbereich

Der Außenbereich umfasst alle Flächen und Grundstücke, die außerhalb des Geltungsbereichs von qualifizierten Bebauungsplänen liegen.

Die Reglementierung von Bauvorhaben im Außenbereich erfolgt durch das Baugesetzbuch. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden, allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung. Diese können im Baugesetzbuch nach §35 nachgelesen werden. §35 Baugesetzbuch

Aktuelle Bauleitplanverfahren der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 1711 „Feuerwehr Visquard“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 06.10.2026 den Aufstellungsbeschluss der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 1711 „Feuerwehr Visquard“ gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse gelten hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben. Weiterhin hat der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 06.10.2026 die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 1711 „Feuerwehr Visquard“ beschlossen.

Bekanntmachung früh. Betei. 44. Änd_1711

44. Änd. FPlan_Vorentwurf

44. Änd. FPlan_Begründung_Vorentwurf

BPlan 1711_Vorentwurf

BPlan 1711_Begründung_Vorentwurf

BPlan 1711_Umweltbericht_Vorentwurf

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537 „Greetsieler Grachten II“

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 06.10.2026 den Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0537 „Greetsieler Grachten II“ gefasst. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Bekanntmachung Amtsblatt 2. Änd. 0537

2. Änd BPlan 0537 Satzungsbeschluss_Homepage

2. Änd BPlan 0537 Begründung Satzungsbeschluss_Homepage

Bekanntmachung der Aufstellung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1306 „Alte Brauerei“

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1306 „Alte Brauerei“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss gilt hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 11.08.2026 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änd. 1306

Entwurf 2. Änd. u Erw. BPlan 1306

Entwurf 2. Änd. u Erw. BPlan 1306 Begründung

Bekanntmachung der Aufstellung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1217

Der Rat der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 15.12.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1217 gefasst. Der Aufstellungsbeschluss gilt hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als bekannt gegeben.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Krummhörn hat in seiner Sitzung am 11.08.2026 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Bekanntmachung Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änd. 1306

Entwurf 3. Änd. 1217 Plan

Entwurf 3. Änd. 1217 Begründung

Entwurf FPlanber. 3. Änd. 1217

Entwurf FPlanber. 3. Änd. 1217 Begründung

Bekanntmachungen anderer Behörden

Ortsübliche Bekanntmachung des LBEG gemäß § 3 Absatz 3 EinwirkungsBergV Einwirkungsbereich Kavernenspeicher Krummhörn

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 08.09.2026

Aktenzeichen L1.5/L67934-02_11/2026-0001

Einwirkungsbereich für den Kavernenspeicher Krummhörn

Die Uniper Energy Storage GmbH hat aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung für den in der beigefügten Karte dargestellten Bereich einen Einwirkungsbereich i. S. d. § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz für den Kavernenspeicher Krummhörn ermittelt. Der Einwirkungsbereich wurde durch das LBEG geprüft und wird gemäß § 3 Abs. 3 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) unter www.lbeg.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Häufig gestellte Fragen > Fragen und Antworten > Einwirkungsbereiche“ einzusehen.

Öffentliche Bekanntmachung in vereinfachten Flurbereinigung EIlsum-Grimersum – Feststellungsbeschluss

In der vereinfachten Flurbereinigung Eilsum-Grimersum, Landkreis Aurich, werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der derzeit gültigen Fassung festgestellt. Sie gelten für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens als endgültig.

Die Wertermittlungsergebnisse wurden den Beteiligten in dem am 12.05.2026 und 13.05.2026 durchgeführten Anhörungstermin ordnungsgemäß bekannt gegeben. Die Unterlagen haben in dieser Zeit zur Einsicht und Erläuterung ausgelegen. Darüber hinaus waren die Wertermittlungsunterlagen in der Zeit vom
20.04.2026 – 13.05.2026 auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung einsehbar.

2026-08-17_Feststellungsbeschluss-VA_gesiegelt-neu

 

Aktuelles aus der Bauleitplanung

Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ortsteil Greetsiel

Am 19.12.2024 hat der Rat der Gemeinde Krummhörn das Städtebaulichen Entwicklungskonzept Greetsiel beschlossen.

Die Präsentation können hier heruntergeladen werden:      Präsentation

 

Allgemein

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan.

Innenbereich

Gemäß dem Baugesetzbuch ist  innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Genaueres kann im Baugesetzbuch §34 nachgelesen werden. §34 Baugesetzbuch

Außenbereich

Der Außenbereich umfasst alle Flächen und Grundstücke, die außerhalb des Geltungsbereichs von qualifizierten Bebauungsplänen liegen.

Die Reglementierung von Bauvorhaben im Außenbereich erfolgt durch das Baugesetzbuch. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden, allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung. Diese können im Baugesetzbuch nach §35 nachgelesen werden. §35 Baugesetzbuch

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