Die Kreisstraße 229 wird zwischen Uttum und Jennelt saniert
Voraussichtlich im Laufe der Kalenderwoche 30 beginnen die Arbeiten zur abschnittsweisen Erneuerung der Kreisstraße 229 zwischen Uttum und Jennelt. Mit der Ausführung der Arbeiten wurde die STRABAG AG, Bereich Weser-Ems, Standort Aurich, beauftragt. Im Zuge der Maßnahme werden mehrere Abschnitte der K 229 erneuert. Die Fahrbahn erhält in Teilbereichen einen neuen Asphaltbelag.
In Bereichen mit vorhandener Betonfahrbahn werden die seitlichen Asphaltverbreiterungen erneuert. Zudem wird ein bisher gepflasterter Fahrbahnabschnitt durch eine Asphaltbefestigung ersetzt. Auch der Einmündungsbereich der Landesstraße 4, Eilsumer Straße, und der K 229, Uttumer Straße, wird erneuert. In diesem Zusammenhang wird dort ein vorhandener Durchlass ausgetauscht.
Für die Durchführung der Hauptarbeiten ist eine Vollsperrung der K 229 erforderlich. Die Vollsperrung beginnt in Uttum etwa auf Höhe des Beginns des Wanderwegs der Niedersächsischen Mühlenstraße, kurz hinter dem Ortskern Uttum und endet im Bereich der Einmündung der L 4, Eilsumer Straße, in die K 229, Uttumer Straße. Der Ortskern Uttum bleibt aus Richtung Cirkwehrum weiterhin über die Einmündung der K 229, Jennelter Straße und der Gemeindestraße Ringstraße erreichbar.
Der Durchgangsverkehr wird während der Vollsperrung über eine großräumige Umleitung geführt. Diese verläuft über die K 229, Cirkwehrumer Straße, die L 3, Freepsumer Landstraße und Jannes Ohling-Straße, sowie über die L 4, Schatthausstraße und Eilsumer Straße. Die Umleitungsstrecke wird in beiden Fahrtrichtungen ausgeschildert.
Im Rahmen der Baumaßnahme wird ein Sicherheitsdienst eingesetzt. Dieser unterstützt die Absicherung der Vollsperrung, dient dem Schutz der auf der Baustelle tätigen Beschäftigten und trägt zu einem möglichst störungsarmen sowie zügigen Bauablauf bei. Für die Arbeiten im Einmündungsbereich der L 4 ist zusätzlich eine zeitlich begrenzte halbseitige Sperrung vorgesehen. Der Verkehr wird dort mithilfe einer Lichtsignalanlage an der Arbeitsstelle vorbeigeführt.
Die Zufahrt zu den anliegenden Grundstücken bleibt für Anliegerinnen und Anlieger grundsätzlich möglich. Die Durchfahrt durch den Baustellenbereich kann jedoch nicht während der gesamten Bauzeit gewährleistet werden. Je nach Bauablauf und insbesondere bei Arbeiten unmittelbar vor Grundstückszufahrten kann es zeitweise zu Einschränkungen kommen. Die unmittelbar betroffenen Anliegerinnen und Anlieger erhalten vor Beginn der Arbeiten ein gesondertes Informationsschreiben der ausführenden Firma mit weiteren Informationen zum Bauablauf, zu möglichen Einschränkungen und zu den Ansprechpartnern vor Ort.
Während der Vollsperrung kann der Busverkehr die Baustrecke nicht passieren. Die Arbeiten wurden daher bewusst in die Sommerferien gelegt. Die Vollsperrung soll bis zum Ende der Sommerferien wieder aufgehoben werden, sodass die Strecke anschließend wieder uneingeschränkt für den Busverkehr zur Verfügung steht. Bis voraussichtlich Ende August können anschließend noch kleinere Restarbeiten unter halbseitiger Verkehrsführung erforderlich werden.
Bei günstiger Witterung und ohne unvorhersehbare Verzögerungen soll die gesamte Maßnahme bis Ende August 2026 abgeschlossen sein. Der Landkreis Aurich rechnet für die Maßnahme mit Baukosten in Höhe von rund 300.000 Euro.
