Leinenpflicht für Hunde
Ab dem 1. April beginnt in Niedersachsen die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit und damit gilt die Leinenpflicht für Hunde.
Hiermit weisen wir auf das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) und die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für Wildtiere vom 1. April bis zum 15. Juli hin.
In dieser Zeit müssen brütende oder tragende Wildtiere, sowie ihr Nachwuchs besonders geschützt werden. Viele Wildtiere haben bereits Nachwuchs, aber auch tragende oder gebärende Wildtiere sollten in dieser Zeit nicht durch freilaufende Hunde gestört oder verjagt werden. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und in ihren Fluchtmöglichkeiten stark eingeschränkt. Auch boden- und wiesenbrütende Tiere beginnen zu nisten und zu brüten.
In Wäldern und Gewässern, auf Wiesen, Feldern, Wegen und Deichen sind Hunde in diesem Zeitraum zwingend an der Leine zu führen, um Wildtiere nicht zu gefährden.
Eine Ausnahme von der Regelung gibt es für Blindenhunde, sowie für Jagd-, und Rettungshunde im Einsatz und in der Ausbildung.
Wir danken allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme und ihr Verständnis.