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Katzenschutzverordnung der Gemeinde Krummhörn

Liebe KatzenhalterInnen,

das Frühjahr steht vor der Tür und damit auch die Paarungszeit der Katzen.

Aus diesem Grund möchten wir auf diesem Weg an die geltende Katzenschutzverordnung in der Fassung vom 15.04.2024 erinnern.

Gemäß dieser Verordnung unterliegen Katzen, denen Zugang ins Freie gewährt wird, der Kastrationspflicht sowie der Pflicht zur Kennzeichnung mittels Microchip und der Registrierung bei einem deutschen Heimtierregister.

Ziel dieser Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern und die Population in einem angemessenen Rahmen zu halten.

Die gesamte Katzenschutzverordnung finden Sie hier.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Frau Wübbena – 04923/916-149

Frau Geiken – 04923/916-155

 

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