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Anmeldung der Schulanfänger/innen 2027

Kinder aus der Krummhörn, die zwischen dem 01.10.2020 und 30.09.2021 geboren sind, müssen in diesem Jahr für den Schulbesuch angemeldet werden. Die Gemeinde bittet darum, zur Schulanmeldung eine Kopie der Geburtsurkunde und den Impfausweis (Masernschutznachweis) des anzumeldenden Kindes mitzubringen.

In der Gemeinde Krummhörn sind die Termine für die Anmeldungen an den beiden Grundschulstandorten wie folgt festgelegt*):

Grundschule Pewsum

Dienstag, 14. April 2026, von 8.30 Uhr – 11:30 Uhr

Mittwoch, 15. April 2026, von 8:30 Uhr – 11:30 Uhr

Schulanfänger aus den Einzugsbereichen Campen, Canum, Freepsum, Groothusen, Hamswehrum, Loquard, Pewsum, Rysum, Upleward, Woltzeten und Woquard

Per Post: Schulanmeldung und Sorgerechtsbescheinigung auf der Homepage der Schule unter: https://www.grundschule-pewsum.de/Elterninfos/ herunterladen, ausfüllen (beide Elternteile) und zusammen mit der Geburtsurkunde und dem Masernschutznachweis an folgende Adresse senden: Grundschule Pewsum, Woltzetener Straße 13, 26736 Krummhörn

E-Mail: gs-pewsum@krummhoern.de

 

Grundschule Jennelt

Mittwoch, 15. April 2026, von 8:30 Uhr – 11:30 Uhr

Donnerstag, 16. April 2026, von 8:30 Uhr – 11:30 Uhr

Schulanfänger aus den Einzugsbereichen Eilsum, Greetsiel, Grimersum, Jennelt, Manslagt, Pilsum, Uttum und Visquard

Per Post: Schulanmeldung und Sorgerechtsbescheinigung auf der Homepage der Schule unter: https://www.grundschule-jennelt.de/service/downloads/ herunterladen, ausfüllen (beide Elternteile) und zusammen mit der Geburtsurkunde und dem Masernschutznachweis an folgende Adresse senden: Grundschule Jennelt, Zur Neuen Schule 2, 26736 Krummhörn

E-Mail: gs-jennelt@krummhoern.de

 

Krummhörn, im Januar 2026 – Bürgermeisterin Hilke Looden

*) Da seitens der Landesschulbehörde noch nicht abschließend über die Aufhebung der Grundschulstandorte Greetsiel und Loquard entschieden wurde, erfolgt eine Anmeldung von Kindern aus den Einzugsbereichen der bisherigen Grundschulstandorte Greetsiel und Loquard für die verbleibenden Grundschulstandorte Jennelt und Pewsum vorbehaltlich der gegenwärtig noch ausstehenden Aufhebungsgenehmigung der Landesschulbehörde.

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