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Informationen zum Maibaumumzug

Am 30. April wird in vielen Ortschaften wieder der Maibaum geschmückt und aufgestellt.

Umzüge, die den Maibaum begleiten bzw. den Maibaum auf Anhängern hinter landwirtschaftlichen Zugmaschinen begleiten sind am 30. April des Jahres, soweit Sie nicht auf klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen) und mit weniger als 4 Fahrzeugen durchgeführt werden, als ortsübliche, kleinere Brauchtumsveranstaltungen anzusehen.
Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ist jedoch diese erlaubnisfreie Veranstaltung anzuzeigen, damit die evtl. notwendigen Schritte getroffen werden können.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt:

Merkblatt Maibaum Umzug

Antrag – Umzüge

 

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